Rechtsprechung
BVerwG, 16.01.1995 - 9 B 441.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einschränkung der Religionsfreiheit nach Bekanntwerden der Religionsausübung im internen Bereich durch Zufall oder Ausspähung - Schutz des religiösen Existenzminimus der Ahmadis in der Öffentlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.11.1990 - 14 A 191/90
- OVG Schleswig-Holstein, 08.12.1993 - 5 L 132/91
- BVerwG, 16.01.1995 - 9 B 441.94
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 498
- InfAuslR 1995, 175
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 16.01.1995 - 9 B 441.94
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die gegen die Ahmadis gerichteten Strafvorschriften des pakistanischen Strafgesetzbuchs für den unverfolgt aus Pakistan ausgereisten Beigeladenen bereits wegen der Einschränkung der Religionsfreiheit politische Verfolgung bedeuten, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum religiösen Existenzminimum folgend (u.a. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31) verneint und - das Urteil des beschließenden Senats vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - (BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]) zitierend - ausgeführt (UA S. 33 f.):.Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet und der Gottesdienst abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (BVerfGE 76, 143; BVerwGE 74, 31).".
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1995 - 9 B 441.94
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die gegen die Ahmadis gerichteten Strafvorschriften des pakistanischen Strafgesetzbuchs für den unverfolgt aus Pakistan ausgereisten Beigeladenen bereits wegen der Einschränkung der Religionsfreiheit politische Verfolgung bedeuten, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum religiösen Existenzminimum folgend (u.a. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31) verneint und - das Urteil des beschließenden Senats vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - (BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]) zitierend - ausgeführt (UA S. 33 f.):.Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet und der Gottesdienst abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (BVerfGE 76, 143; BVerwGE 74, 31).".
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
Auszug aus BVerwG, 16.01.1995 - 9 B 441.94
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die gegen die Ahmadis gerichteten Strafvorschriften des pakistanischen Strafgesetzbuchs für den unverfolgt aus Pakistan ausgereisten Beigeladenen bereits wegen der Einschränkung der Religionsfreiheit politische Verfolgung bedeuten, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum religiösen Existenzminimum folgend (u.a. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31) verneint und - das Urteil des beschließenden Senats vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - (BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]) zitierend - ausgeführt (UA S. 33 f.):.
- BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94
Ablehnung eines Asylantrages
Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angesprochene "nachbarschaftlich-kommunikative Bereich" (vgl. BVerfGE 76, 143 ) und die insoweit geschützte "Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis" greift nicht über den - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O. S. 160) - "internen Bereich der Glaubensgemeinschaft und ihrer Angehörigen" hinaus; er umfaßt also nur "das Haben- und Bekennenkönnen" des Glaubens "im privaten Bereich und dort, wo sie sich abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit Gleichgesinnten nach Treu und Glauben unter sich wissen dürfen" (zu der für weitere Einzelfälle unklaren oder unklärbaren Abgrenzung zwischen Handlungen mit oder ohne Öffentlichkeitsbezug aus der pakistanischen Rechtspraxis vgl. im übrigen etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 30. März 1994 - 19 A 10021/85 - UA S. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 1994 - A 16 S 888/93 - UA S. 18 ff., 32 ff., 44 ff.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 5 L 375/91 - UA S. 45 ff.; zur Abgrenzung bei Ausspähung oder zufälliger Wahrnehmung durch Dritte vgl. den Beschluß des Senats vom 16. Januar 1995 - BVerwG 9 B 441.94 -). - VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99
Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete …
Das insoweit allein garantierte sog. religiösen Existenzminimum besteht darin, die Religion im häuslichen Bereich ausüben zu können, ferner in der Möglichkeit des Redens und des religiösen Bekenntnisses im nachbarschaftlichen Umfeld, sowie des Gebetes und des Gottesdienstes im privaten Bereich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143, 158 f.; BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1995 - 9 B 441.94 - InfAuslR 1995, 175; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 58; Urteil vom 18. Februar 1986 - 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31, 38; s. auch BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34.99 - InfAuslR 2000, 461). - BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 673.95
Zulassung einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage
Die den Klägern klärungsbedürftig erscheinende Frage ist durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1995 - BVerwG 9 B 441.94 - NVwZ 1995, S. 498, geklärt.
- VG Hannover, 10.09.2009 - 6 A 104/09
Apostasie; Apostasy Bill; Asyl; Asylbewerber; Asylfolgeantrag; …
Demzufolge wird diese Form der Glaubensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann (BVerwG, Beschl. vom 16.1.1995 - BVerwG 9 B 441.94 -, InfAuslR 1995 S. 175). - VG Hannover, 21.04.2022 - 6 A 5654/21
Christentum; Islam; Konversion; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen …
Demzufolge wird diese Form der Glaubensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann ( BVerwG, Beschl. vom 16.1.1995 - BVerwG 9 B 441.94 -, InfAuslR 1995 S. 175). - VG Hannover, 26.02.2015 - 6 A 7026/12 Demzufolge wird diese Form der Glau bensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann (BVerwG, Besch!, vom 16.1.1995 - BVerwG 9 B 441.94 -, InfAusIR 1995 S. 175).
- VG Hannover, 23.10.2014 - 6 A 4529/13 Demzufolge wird diese Form der Glau bensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann (BVerwG, Beschl. vom 16.1.1995 - BVerwG 9 B 441.94 -, InfAusIR 1995 S. 175).
- VG Hannover, 28.01.2010 - 6 A 1397/09
Widerruf, Widerrufsverfahren, Iran, Konvertiten, Christen, Nachfluchtgründe
Demzufolge wird diese Form der Glaubensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann (BVerwG, Beschl. vom 16.1.1995-BVerwG 9 B 441.94-, InfAusIR 1995 S. 175). - VG Hannover, 14.06.2013 - 6 A 6022/12 Demzufolge wird diese Form der Glau bensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann (BVerwG, Beschl. vom 16.1.1995 - BVerwG 9 B 441.94-, lnfAuslR1995 S. 175).
- VG Hannover, 14.09.2012 - 6 A 5162/11
Iran, Apostasie, Christentum, Konvertiten, Christen, Abfall vom Islam, …
Demzufolge wird diese Form der Glaubensausübung in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Gläubigen nicht schon dadurch eine öffentliche, dass sie von Außenstehenden wahrgenommen werden kann (BVerwG, Beschl. vom 16.1.1995 - BVerwG 9 B 441.94 -, InfAuslR 1995 S. 175).
Rechtsprechung
VG Berlin, 30.01.1995 - 35 A 3599.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Verteilungsentscheidung; Anspruch bosnischer Staatsangehöriger auf Erteilung einer Duldung; Örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Ausländerbehörden; Verteilungsregelung bei Gruppenduldungen; Gerechte Verteilung von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 1995, 175
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93
Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 17 B 2703/93
Vorläufiger Rechtsschutz ; Durchführung der Abschiebung; Zuständige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Darmstadt, 05.01.1994 - 2 G 11572/93
Angriff der Mudjaheddin als asylrelevante Verfolgung bei gleichzeitigem Bestehen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer länderübergreifenden Verteilung von illegal …
Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay- VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 228/00
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer länderübergreifenden Verteilung von illegal …
Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay-VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.